Augenoperation – zahlt die Krankenversicherung?
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Da eine Laserbehandlung zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit größtenteils als kosmetische Operation beurteilt wird, zumal die Lebensqualität eines Menschen, der sich für ein Leben mit Brille oder Kontaktlinsen entscheidet nicht gravierend eingeschränkt ist, übernehmen gesetzlichen Krankenkassen die anfallenden Kosten eines solchen Eingriffs grundsätzlich nicht.
PRIVATE VERSICHERUNGEN
Der Besitz einer privaten Krankenversicherung heißt nicht automatisch, dass diese die vollen Kosten einer Laserbehandlung übernimmt. Die einzelnen Pflichten der Versicherung unterscheiden sich ebenso wie die speziellen Tarife, wobei grundsätzlich keine Pflicht zur Kostenübernahme von Seiten der Versicherung existiert. Allerdings besteht eine gute Chance, dass zumindest ein Teil der anfallenden Kosten des Eingriffs von der Versicherung abgedeckt wird, da je nach Tarif auch Teilkosten für Brillen und Kontaktlinsen übernommen werden und so eine Verhandlungsbasis zustande kommt.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Laserbehandlung steuerlich als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, da refraktive chirurgische Eingriffe sowohl im deutschen als auch österreichischen Steuerrecht (§ 33 EStG) als solche einzustufen sind. Es muss lediglich ein Nachweis der entstandenen Kosten eingebracht werden.
FINANZIERUNG
Die Finanzierung einer Laserbehandlung ist ein wichtiger Faktor über den man sich bereits im Vorfeld Gedanken machen sollte. Wie auch für andere kosmetische Operationen ist es bei der refraktiven Chirurgie üblich, einen Kredit aufzunehmen, wenn nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung stehen um den Betrag auf einmal zu zahlen. Einige Kliniken arbeiten sogar mit Banken zusammen, um bei der Finanzierung der Operationskosten zu helfen und zu vermitteln. Sofortkredite bei Direktbanken im Internet sind ebenfalls eine gängige Finanzierungsmöglichkeit.
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